Anschaffungsnebenkosten beim Immobilienkauf

Norden, 27.03.2014: Was genau versteht man unter Anschaffungsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie?

Unter Anschaffungsnebenkosten fallen gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 des HGB (Handelsgesetzbuch) alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages.

Die nachfolgend aufgeführten Ausgaben gehören bspw. zu den Anschaffungsnebenkosten:

1. Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer beträgt 5 % des Kaufpreises Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf einer Immobilie an. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 Prozent (Bayern und Sachsen) und 6,5 Prozent (Schleswig-Holstein) der Bemessungsgrundlage.

2. Notar- und Gerichtskosten
Die Notargebühren liegen bei ca. 2 % des Kaufpreises In den Kosten sind u.a. enthalten:
- der Kaufvertragsentwurf und die Zusendung dieses Entwurfes
- die Terminvereinbarung der Beurkundung des Kaufvertrages
- die eigentliche Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
- die Einholung aller behördlichen Genehmigungen (z. B. Informationen bzgl. Grunderwerbssteuer, Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung,...)
- Kontrolle bzw. Löschung der Grundschulden des Verkäufers
- Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
- die Eintragung der Auflassungsvormerkung
- die Weitergabe an das Grundbuchamt

Der Notar ist verantwortlich für die unparteiische und unabhängige Beglaubigung des Notarvertrages. Er steht allen Parteien zu rechtlichen Fragen zur Verfügung. Er klärt die Parteien über die Auswirkungen des Vertrages auf.

3. Maklercourtage
Die Maklercourtage beträgt 5,95 % (incl. MwSt.) des Kaufpreises und ist steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird.
Die Dienste eines Maklers, für die die Maklercourtage fällig wird, sind u.a.:
- Wertermittlung der Immobilie
- Erstellung eines aussagekräftigen Exposés
- Bau- und Vertragsrechtliche Beratung
- Initiierung von Marketingmaßnahmen
- Organisation von Besichtigungsterminen
- Ausarbeitung des Kaufvertrages in Zusammenarbeit mit dem Notar
- Verkaufsverhandlungen mit interessierten Käufern
- Anwesenheit bei der Beurkundung
- Objektübergabe
- Betreuung auch nach Abschluss des Kaufvertrages

4. Sonstiges
Gebühren des Grundbuchamtes, Fahrtkosten, Telefonkosten, etc.


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