Bauträger-Immobilie erwerben

Norden, 03.12.2014: Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Ein Bauträgervertrag ist z. B ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, die der Bauträger als Verkäufer noch errichten muss. Neben den üblichen Elementen eines Kaufvertrages enthält der Bauträgervertrag ebenfalls Bestandteile aus anderen Vertragstypen (z. B Werksvertrag).

Anhand der Baubeschreibung und der Pläne ist ersichtlich, wie die Eigentumswohnung erstellt werden soll. Der Käufer sollte bereits vor Abschluss des Kaufvertrages über alle Einzelheiten, die die Immobilie betreffen, informiert sein. Ganz besonders dann, wenn mit dem Bau der Eigentumswohnung noch gar nicht begonnen wurde. Die Baubeschreibung und Pläne sind immer wesentlicher Bestandteil eines notariellen Vertrages. Ohne diese Unterlagen wäre ein Bauträgervertrag unwirksam.

In aller Regel werden in einem Bauträgervertrag ebenfalls neben allen kaufvertraglichen Elementen auch der Umfang sowie der genaue Zeitplan für die Erstellung der Immobilie vertraglich festgehalten. Ebenso werden evtl. Sonderwünsche des Käufers aufgeführt. Die Zahlungsmodalitäten werden nach der Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, abgewickelt. Dementsprechend werden je nach Baufortschritt entsprechend festgelegte Teilabschnitte gezahlt.


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