Der Energieausweis

Norden, 11.04.2014: Der Energieausweis ist grundsätzlich für die Eigentümer von Immobilien verpflichtend. Bei Nichtvorlage eines Energieausweises droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Aber was genau ist ein Energieausweis? Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen im Überblick: Ganz allgemein soll der Energieausweis sowohl dem Käufer wie auch dem Mieter bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Außerdem wird der Druck auf die Anbieter von unwirtschaftlichen Immobilien dadurch größer.

Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Sie behalten 10 Jahre ihre Gültigkeit. Für Immobilien mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut und in der Zwischenzeit nicht energetisch saniert wurden, ist der teurere bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Hierfür ist ein technisches Gutachten erforderlich. Beurteilt werden hierbei ausschließlich bauliche Aspekte wie z. B die Qualität der Fenster und der Dämmung oder der Heizungsanlage. Diese Art von Ausweis benötigen laut dena (Deutsche Energie-Agentur) einen Großteil der Eigentümer, da drei von vier Gebäuden vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden.

Für nach 1977 erbaute Immobilien reicht im Prinzip der preiswertere verbrauchsorientierte Energieausweis. Dieser orientiert sich, wie der Name schon sagt, am tatsächlichen Verbrauch.

Der Verbrauchsausweis wird häufig vom jeweiligen Versorger oder von Messanbietern ausgestellt. Der Bedarfsausweis hingegen kann nur durch einen sogenannten "baubezogenen Beruf" wie Architekt, Ingenieur, Schornsteinfeger etc. ausgestellt werden. Eindeutig zu empfehlen sind Experten mit einer Zusatzausbildung wie z.B ein Gebäudeenergieberater.

Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung bei der Erstellung des Energieausweises. Wer jedoch im Zuge einer Energieberatung seine Immobilie auf den Heizenergiebedarf und Isolierstatus untersuchen lässt, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung für eine Energiesparberatung zu beantragen.


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