Der Erwerb einer schlüsselfertigen Immobilie

Norden, 22.07.2014: Der Begriff "schlüsselfertig" ist kein klar definierter rechtlicher Begriff. Er kann somit alles und nichts bedeuten.

In einem Kaufvertrag sollten daher klare Aussagen enthalten sein. Beim Kauf einer Immobilie muss vertraglich genau geregelt und aufgeführt sein, was der Verkäufer leisten muss. Dies erfolgt in der Regel über die Objektpläne und die Bau- und Leistungsbeschreibung. Beides sollte auf jeden Fall fester Bestandteil des Kaufvertrages sein. Wichtig dabei ist, dass die Pläne sehr genau und möglichst mit Maßangaben versehen sind.

Es gibt zwei unterschiedliche Hausangebote. Einmal wird das Grundstück mit erworben (Bauträgerimmobilie) oder aber der Käufer der Immobilie verfügt bereits über ein Grundstück. Dann tritt er als Bauherr auf. Ein Bauträger bietet in aller Regel eine Immobilie und ein Grundstück zum gemeinsamen Kauf an. Er ist dann verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alles seinen geregelten Gang geht und die Immobilie auch tatsächlich auf dem angegebenen Grundstück gebaut werden darf. Tritt ein Käufer als Bauherr auf, da er bereits über ein entsprechendes Grundstück verfügt, dann hat er persönlich für alles Sorge zu tragen, wie z B die Bodentragfähigkeit, Bebauungsplanvorgaben etc.

Immobilien, die über einen Bauträger gekauft werden, also ein Objekt + Grundstück, müssen über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abgewickelt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und der Kaufvertrag muss die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung berücksichtigen. Diese Kaufabwicklung ergibt ganz elementare Schutzwirkungen.

Bevor man eine Immobilie erwirbt, ganz gleich ob als Bauherr oder über einen Bauträger, sollte man sich im Vorfeld intensiv informieren. Schließlich ist der Kauf oder Bau einer Immobilie eine größere Investition, die man nicht all zu oft vollzieht.


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