Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV)

Norden, 08.05.2015: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist Bestandteil des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Sie schreibt den Energiebedarf von Immobilien vor. Es wird das Ziel verfolgt, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand hervorzubringen.

Seit Sommer 2014 ist die Energieeinsparverordnung ist Kraft. Bei Immobilieninseraten müssen seitdem Angaben zum Energieverbrauch oder Energiebedarf im sogenannten Energieausweis offengelegt werden, welcher den Interessenten spätestens zur Besichtigung vorgelegt werden muss. Werden die erforderlichen Angaben von Seiten des Immobilienanbieters nicht gemacht, muss nicht nur mit einer Abmahnung gerechnet werden. Bei fehlenden Angaben in Inseraten droht zukünftig ein Bußgeld.


Schlagworte: Energieeinsparverordnung Immobilien