Energetisches Sanieren mit Fördermitteln

Norden, 20.03.2015: 75 % des Energieverbrauchs eines Haushaltes werden für Heizzwecke aufgewendet. Viel Energie ließe sich sparen, wenn Ihr Gebäude besser wärmegedämmt und mit effizienten Heizsystemen ausgestattet wäre.

Hier hilft Ihnen der Staat mit attraktiven Fördermitteln:

Energieberatung vor Ort: Diese Beratung wird mit bis zu 800,-- Euro für ein EFH/ZFH und bis zu 1.100,-- Euro für ein MFH staatlich durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

KfW-Zuschuss: Bei Einzelmaßnahmen erhalten Sie als Selbstfinanzierer bis zu 5.000,-- Euro/Wohneinheit als Investitionszuschuss. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erhalten Sie je nach Effizienzstand bis zu 18.750,-- Euro/Wohneinheit als Investitionszuschuss.

KfW-Darlehen: Für die energetische Sanierung können Sie ein Darlehen bei der KfW-Bank beantragen. Der effektive Zinssatz beträgt derzeit 0,75 % und ist abhängig von den jeweiligen Konditionen der KfW-Bank. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können Sie je nach Effizienzstand bis zu 16.875,-- Euro/Wohneinheit als Tilgungszuschuss erhalten.

Qualifizierte Baubegleitung: Eine energetische Sanierung sollte durch einen unabhängigen Energieberater begleitet werden. Für die Baubegleitung können Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten für den Sachverständigen in Höhe von bis zu 4.000,-- Euro/Vorhaben gewährt werden.

Alle Programme der KfW müssen durch einen Sachverständigen genehmigt werden.


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