Tipps zum Immobilienkauf

Norden, 01.07.2014: Ansprechpartner, Vertragsinhalt und Grundbuch.

Wichtige Ansprechpartner:

Erst mit einer notariellen Beurkundung wird ein Kaufvertrag über eine Immobilie wirksam. Ein Notar ist unabhängig und unparteiisch. Da es sich bei einem Kaufvertrag um teilweise erhebliche Werte handelt, gibt ein Notar beiden Parteien, sowohl den Verkäufern wie auch den Käufern die nötige Sicherheit. Der Notar berät in allen rechtlichen Fragen und sorgt für Rechtssicherheit.

Neben dem Notar sind u a Bauträger, Makler und Geldinstitute wichtige Ansprechpartner. Außerdem ist häufig ein Steuerberater unverzichtbar.

Vertragsinhalt:

Neben der Bezeichnung der Vertragsparteien, des Objektes und des Kaufpreises werden u a der Übergabezeitpunkt, Haftungsfragen bei Sach- und Rechtsmängeln, Nutzungen und Lasten aufgeführt. Außerdem sind die Absicherung von Käufer und Verkäufer neben zahlreichen Bestimmungen zur Durchführung des Vertrages wichtiger Bestandteil des Vertrages.

Des weiteren wirken sich Besonderheiten der Immobilie auf die Vertragsgestaltung aus. Daher werden Immobilienverträge immer individuell gestaltet. Während der Beurkundung wird jeder einzelne Satz genau unter die Lupe genommen, ob auch alle Parteien zustimmen können. Der Vertrag wird von den Vertragsparteien gestaltet und ausgehandelt. Der Notar ist lediglich der Rechtsexperte und Protokollführer.

Grundbuch:

Das Grundbuch spielt eine wichtige Rolle. Es ist ein öffentliches Register, das beim Amtsgericht geführt wird. Das Grundbuch gibt Auskunft, wem eine Immobilie gehört und ob sie evtl. belastet ist. Vor dem Abschluss eines Kaufvertrages wird der Notar immer das Grundbuch prüfen, um evtl. böse Überraschungen zu vermeiden.


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