Jetzt wird die Energieeffizienz von Immobilien endlich auch für den Normalbürger ersichtlich

Norden, 02.10.2014: Seit dem 01. Mai 2014 gelten die neuen Regeln für Gebäude-Energieausweise. Bei Haushaltsgeräten gibt es das Energielabel, bei Immobilien ist dies der Energieausweis. Aber was sagt er aus?

Er gibt Auskunft über die energetische Qualität einer Immobilie. Somit hat der potentielle Käufer schon im Vorfeld einen Überblick über den ungefähren Energieverbrauch seiner Immobilie. Dieser Energieausweis ist schon seit 2009 für alle Wohngebäude vorgeschrieben. Mit der Reform zum 01.05.2014 haben sich jedoch einige Details der Energieeinsparverordnung geändert.

Es gibt nach wie vor zwei Arten von Energieausweisen. Zum einen den Bedarfsausweis und zum anderen den Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis legt den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre zugrunde. Dies ergibt sich z B aus den Abrechnungen des Energieversorgers. Im Gegensatz dazu errechnet beim Bedarfsausweis ein Fachmann den Energiebedarf anhand des energetischen Zustandes der Fenster, Wände und der Heizung. Ein Bedarfsausweis ist objektiver, da er nicht vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängt. Die Erstellung des Bedarfsausweises ist allerdings aufwendiger und somit auch teurer. Es erfüllen aber beide Arten von Energieausweis die gesetzlichen Vorgaben und behalten 10 Jahre ihre Gültigkeit.

Der Hauseigentümer hat grundsätzlich die freie Wahl, welchen Ausweis er möchte. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Bei Immobilien mit weniger als 5 Wohneinheiten, die nicht die Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, ist ein Bedarfsausweis zwingend. Dies gibt auch für Immobilien, die ab dem 01.10.2007 neu errichtet wurden oder wesentlich umgebaut wurden.

Energieeffizienzklasse

Die Angabe der Energieeffizienzklasse ist bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst bekannt. Diese Angaben gibt es jetzt auch bei Immobilien. Die Skala reicht von A+ bis H. So kann man die energetische Qualität einer Immobilie gut sichtbar ablesen. Die Zahlenwerte entsprechen dem Energiebedarf in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter. Es gelten jetzt aber strengere Maßstäbe im Vergleich bis Ende April 2014.

Bisher hat es genügt, diesen Energieausweis auf Verlangen vorzuzeigen. Seit der neuesten Änderung ist der Energieausweis jetzt unaufgefordert vorzulegen, spätestens bei einer Besichtigung. Sollte es zum Kauf einer Immobilie kommen, so ist dem Käufer eine Kopie des Auweises auszuhändigen.


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