Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer

Norden, 26.09.2013: Die Käufer einer Eigentumswohnung kaufen sich immer auch in eine Gemeinschaft ein. Jeder Eigentümer hat dieselben Rechte und Pflichten. Diese sind in der Teilungserklärung geregelt.

Eine solche Teilungserklärung regelt, wem was in der Wohnanlage gehört. Die jeweiligen Anteile der Eigentümer sind in dieser Teilungserklärung vermerkt.

Zudem wird eine Gemeinschafts- und Hausordnung festgelegt. Aus dieser Gemeinschaftsordnung gehen die unterschiedlichen Kategorien von Eigentum und den damit verbundenen Nutzungsrechten und Zahlungspflichten hervor.

Die Wohnräume und die dazugehörigen Balkone und Terrassen sind Sondereigentum. Dieses Sondereigentum hat der Eigentümer auf eigene Kosten instandzuhalten.

Zum Teileigentum zählen die unbewohnten Räume, die die Eigentümer gemeinsam nutzen. Zum Gemeinschaftseigentum zählen die Außenwände, das Dach, die tragenden Gebäudeteile, die Fassaden, das Grundstück (Grünflächen), die Heizung und Versorgungsleitungen. Für das Gemeinschaft- und Teileigentum müssen die Eigentümer gemeinsam aufkommen. Die Gemeinschaftsordnung regelt, wie die gemeinsam anfallenden Kosten auf die einzelnen Eigentümer verteilt werden. Die Hausordnung regelt das allgemeine Miteinander wie zum Beispiel die Ruhezeiten etc.

Einmal jährlich findet eine Eigentümerversammlung statt. Hier wird über akutelle Fragen entschieden oder evtl. Sanierungen besprochen. Bei Beschlüssen müssen drei Viertel der Eigentümer zustimmen, die gleichzeitig über mehr als die Hälfte der Anteile der Wohnanlage verfügen müssen. Auf dieser jährlichen Versammlung entscheiden die Eigentümer auch über den Hausverwalter.


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